Impressum
Prisca Bonin Fotografie
Vertreten durch:
Prisca Bonin
Fliederweg 1
61267 Neu-Anspach
Deutschland
Telefon: +49 17672527912
Mail: kontakt@priscafotografie.de
USt-IDNr.: DE440000733
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main
Finanzamt: Bad Homburg v.d.H.
Zugelassen für: Deutschland
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeiner Vertragspartner ist:
Prisca Bonin
Fliederweg 1
61267 Neu-Anspach
1. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
2. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
II. Vergütung und Zahlung
1. Bei Hochzeiten wird bei Vertragsunterzeichnung wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 25% des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag wird nach der Hochzeit fällig. Bei Fotoshootings wird eine Terminreservierungsgebühr von 50 EUR erhoben, der restliche Betrag ist nach dem Fotoshooting fällig.
2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, falls nicht anders vereinbart, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
II. Nutzungs- und Urheberrechte
1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer beim Fotografin.
2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
3. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
4. Bei der Verwendung der Lichtbilder für den privaten Gebrauch in Online– und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber der Fotografien zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
5. Die Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt nicht.
6. Die Fotografien dürfen vom Auftraggeber nicht nachträglich bearbeitet, verfremdet oder retuschiert werden.
III. Abnahme und Lieferung
1. Die Fotografin liefert die bearbeiteten Bilder in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 12 Wochen nach der Hochzeit, beziehungsweise innerhalb von max. 4 Wochen nach dem Fotoshooting.
Der Auftraggeber erhält den Zugang zu einer Onlinegalerie mit allen Bildern. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche Lichtbilder auf der Onlinegalerie (Anbieter: Scrappbook) hochgeladen und dort gespeichert werden.
2. Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Bilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.
IV. Vertragsschluss und Kündigung
1. Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Vertrag auf dem Postweg oder per E-Mail unterschrieben und zugesendet haben und bei Buchung einer Hochzeitsreportage der Gesamtbetrag der Terminreservierungsgebühr auf dem Konto der Fotografin eingegangen ist.
2. Bei Hochzeiten bei Absage des Auftraggebers: Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten. Bei einer Stornierung ab 30 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 50 % des Gesamtbetrags fällig. Im Falle des Eintretens von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnliches, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen, ist die Verschiebung des Termins möglich. Bei Vereinbarung eines neuen Termins wird der bereits gezahlte Betrag angerechnet.
IV. Haftung
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Prisca Bonin wird jedoch alles erdenklich Mögliche tun, um für den Termin einen Ersatzfotograf zu organisieren. Es wird zwar versucht jedoch nicht garantiert, dass dieser Ersatzfotograf einen vergleichbaren Stil der Bilder aufweist.
V. Einräumung Veröffentlichungsrechte
Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten oder Fotoshootings zu veröffentlichen, um andere von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber können entscheiden, ob sie einer Veröffentlichung der Bilder zustimmen.
VI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
